Der Unterländer Lokalradio GmbH wurde für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juni 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Tiroler Unterland/Zillertal" erteilt.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein eigengestaltetes - lediglich die nationalen und internationalen Nachrichten werden zugekauft - Programm mit starkem lokalen Bezug im Wort- und Musikprogramm gesendet wird. Das Wortprogramm umfasst im Wesentlichen Nachrichten, eine Tierecke, eine Jobbörse, Diskussionssendungen, aber auch Sendereihen zu lokalen Ereignissen. Das Musikprogramm setzt sich aus Schlagern, Oldies und Evergreens, sowie aus volkstümlichen Musikelementen zusammen.
Der Antrag der Radio Tele International GmbH wurde mangels Glaubhaftmachung der organisatorischen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen gemäß § 5 Abs 3 PrR-G abgewiesen; jener der Jupiter Medien GmbH mangels Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen.
Die Anträge der übrigen Parteien (Krone Radio Marketing und Beteiligungs GmbH, Alternativer Medienverbund registrierte Genossenschaft mit Geschäftsanteilshaftung in Gründung, sowie Mag. Florian Novak) wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 30.11.2001, GZ 611.131/004-BKS/2001, die Berufung gegen diesen Bescheid abgewiesen. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Link zur Entscheidung des BKS (pdf)
Der Verwaltungsgerichtshof hat die von der Krone Radio Marketing und Beteiligung GmbH dagegen erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 30.6.2004, Zl. 2002/04/0150 abgewiesen.
Link zur Entscheidung des VwGH (RIS)
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“