• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    07.06.2024
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Rat auf Draht gemeinnützige GmbH
  • GZ
    KOA 16.400/24-013

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

DIe KommAustria hat der Rat auf Draht gemeinnützige GmbH gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Schutzes der Rechte des Kindes gemäß Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des Schutzes der mentalen und physischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, des Schutzes vor der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie vor sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die online gegen Minderjährige begangen werden sowie des Jugendschutzes zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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