Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des über den Satelliten ASTRA 1 H, 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Hörfunkprogramms „Radio Maria“ für die Dauer von zehn Jahren ab 05.04.2022 erteilt.
Das Programm wird zusätzlich im Standard DVB-T2 über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.270/13-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“, sowie im Standard DAB+ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2018, KOA 4.520/18-003, zugeordnete bundesweite Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX I“ weiterverbreitet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA