Der Telemediendienst GmbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1 H, Transponder 87, 19,2° Ost, verbreiteten verschlüsselten Fernsehprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm ist ein Erotikspartenprogramm, welches verschlüsselt als Abonnentenfernsehen im Pay-Per-View-Verfahren von 0:00 bis 24:00 ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA