• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    22.12.2022
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Zwei Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.472/22-018

Änderung eines RDS-PI-Codes

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Zwei Privatradio GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im dort beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RSD-PI-Code wie im technischen Anlageblatt ersichtlich vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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