Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG in Verbindung mit §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass Anna Zalaudek in dem am 21.06.2021 im Abrufdienst "AnnaBirdie" (https://www.youtube.com/c/AnnaBirdie/videos) zum Abruf bereitgehaltenen Video "Mama Alltag mit Homeschooling & Katzen – BirdieTV"
a. gegen § 31 Abs. 2 AMD-G verstoßen hat, indem sie Schleichwerbung für
i. einen "Elves behavin‘ badly" Weihnachtself,
ii. die "JustSpices" Gewürzmischung "Spaghetti Bolo",
iii. die "JustSpices" Gewürzmischung "Milchreisgewürz",
iv. das "HappyMeDiary" Tagebuch,
v. das Bastelset "Grafix Großes Bastelset" von "Rayher" und
vi. den Staubsauger "Bissell Crosswave Pet Pro"
gesendet hat, sowie
b. gegen § 38 Abs. 2 Z 4 AMD-G verstoßen hat, indem weder zu Beginn noch am Ende der Sendung eine Kennzeichnung der in dieser enthaltenen Produktplatzierung erfolgt ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“