Die KommAustria hat der Sportradar Media Services GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "LAOLA1.tv" über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk ("MUX C - Wien") für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
"LAOLA1.tv" ist ein österreichisches 24-Stunden-Programm, das ausschließlich aus Übertragungen (Live, Re-Live), Highlightsendungen und anderen Formaten aus der Welt des Sports (z.B. Studiosendungen und Spielzusammenfassungen) besteht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA