Der Antenne Wien Privat Radio Betriebsgesellschaft mbh wurde für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juni 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien (102,5 MHz)" erteilt.
Das Programm umfasst ein im Wesentlichen eigengestaltetes, auch in der Nacht durchmoderiertes zu mindestens 95% eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein Programm mit Lokalbezug gesendet wird. Das Wortprogramm umfasst lokale, nationale und internationale Nachrichten, sowie Wetter- und Verkehrsnachrichten. Weiters enthält das Programm Veranstaltungshinweise bzw. -berichte und bringt Berichte mit Bezug zum öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Versorgungsgebiet. Das Musikprogramm bringt Popmusik der 80er, 90er und der Gegenwart.
Der Antrag des Herrn Gerhald Holz ("FM-Production International") wurde wegen Verspätung zurückgewiesen. Der Antrag der Jupiter Medien GmbH wurde mangels Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen. Der Antrag der KGV Marketing und VerlagsgmbH wurde abgewiesen, da der Gesellschaftsvertrag nicht den Bestimmungen des § 7 Abs 4 PrR-G entsprach. Der Antrag des Verein "Radio ABC" (Verein Alternative Broadcasting Corporation) wegen mangelnder Darlegung der fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß § 5 Abs 3 PrR-G abgewiesen. Die Anträge der übrigen Parteien wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 14.3.2002, GZ 611.171/001-BKS/2002, die Berufungen gegen diesen Bescheid abgewiesen und ihn inhaltlich im Wesentlichen bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“