Der Radio Villach Privatradio GmbH wurde für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juni 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Villach Stadt und südlicher Teil des Bezirkes Villach Land" erteilt.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm, wobei ein Mantelprogramm im gesetzlich zulässigen Ausmaß übernommen wird, mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein Programm mit Lokalbezug gesendet wird; das Programm-schema enthält insbesondere kontinuierliche, stündliche Berichterstattung aus dem Versorgungsgebiet zu den Themen Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur und Service (Verkehr, Wetter), sowie Sondersendungen zu lokalen oder regionalen Anlässen. Die Musikausrichtung orientiert sich am Format "Adult Contemporary".
Die Anträge der übrigen Parteien wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen, jener der Jupiter Medien GmbH mangels Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 30.11.2001, GZ 611.031/001-BKS/2001, die Berufung gegen diesen Bescheid abgewiesen und ihn vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“