Über Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 13.07.2018, KOA 2.150/18-007, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Sky Sport Austria“ wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass ab 19.01.2018 ausgewählte Programminhalte in zeitlich nicht beschränktem Ausmaß free to air („FTA“) ausgestrahlt werden.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 30.04.2019, KOA 2.150/19-003, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA