1. Der kanal3 Regionalfernseh GmbH (FN 379450 s), wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „kanal3 (Steiermark)“ über die der WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GmbH mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009, zugeordnete Multiplex-Plattforum für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Weststeiermark und Zentralraum Graz“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
2. „kanal3 (Steiermark)“ ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes Programm, dessen Schwerpunkt thematisch auf den Regionen Weststeiermark, Deutschlandsberg und Raum Graz liegt. Das Programm beinhaltet ein Stadtgespräch mit jeweils aktuellen Themen, eine spontane aktuelle Umfrage, ferner Berichte rund um Politik, Sport, Kultur, Wirtschaft und andere regionale Themen, sowie ein Kinomagazin. Das Stadtgespräch ist ein ca. 20 Minuten dauerndes Gespräch zu aktuell relevanten Themen. Abgesehen vom Kinomagazin, welches zugekauft wird, handelt es sich um ein zur Gänze eigengestaltetes Fernsehprogramm. Das wöchentlich neu produzierte Programm umfasst eine Dauer von insgesamt ca. 60 Minuten und wird täglich zwischen 00:00 und 24:00 Uhr im Zweistundenrhythmus zur geraden Stunde ausgestrahlt. Zwischen dem Ende der einstündigen Sendung und der nächstfolgenden Ausstrahlung zur nächsten geraden Stunde erfolgt die Ausstrahlung eines Informationskanals. Dieser bietet Ankündigungen von Vereinen und Gemeinden, Kinotipps, aktuelles Wetter und Panoramabilder. Der wöchentliche Sendungswechsel erfolgt jeweils am Donnerstag.
Anm.: Der Bescheid ist rechtskräftig
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA