Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH hat die KommAustria deren mit Bescheid vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, erteilte Zulassung zur Veranstaltung eines Fernsehprogramms gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G dahingehend geändert, dass die Weiterverbreitung des Programms ab 02.12.2018 über die der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.426/14-002, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C – Tiroler Oberland“ genehmigt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“