Die KommAustria hat über Anzeige der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2015, KOA 2.135/15-004, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.05.2023, KOA 2.150/23-006, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, das darüber hinaus in HD über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, und in HD über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ verbreitet wird, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G, die Änderung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ wie folgt genehmigt:
Das Fensterprogramm „Sat.1 Österreich“ beinhaltet verschiedene Programmfenster im zeitlichen Umfang von ca. 475 Minuten täglich. Das erste Programmfenster umfasst von Montag bis Freitag im Ausmaß von rund 180 Minuten das PULS 4 Frühstücksfernsehen „Café Puls“ in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden Informations-, Unterhaltungs- und Talkelemente. Im Anschluss an das Frühstücksfernsehen wird montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr sowie sonntags von 07:00 bis 11:00 Uhr ein Teleshoppingfenster gesendet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA