• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    10.08.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Stadtradio Regional Hörfunk GmbH
  • GZ
    KOA 1.101/23-047

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Übertragungskapazität „EMMERSDORF (Mobilfunkmast) 100,20 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes zur Veranstaltung von Ereignishörfunk

Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 iVm § 3 Abs. 2, 5 und 6 PrR-G für die Dauer der aufrechten Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 07.07.2023, KOA 1.101/23-044, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Ereignishörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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