Dem Medienprojektverein Steiermark (Das Soundportal) wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Hartberg 102,2 MHz" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm umfasst ein zur Gänze – ohne Übernahme von Mantelprogrammen – eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm für eine junge, urbane Zielgruppe von 14 bis 29 Jahren. Das Musikprogramm ist im Selected Contemporary Alternative Hit Radio–Format mit Lokalbezug gehalten und zielt auf ein junges, urbanes Publikum ab. Das Wortprogramm umfasst in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr einen "Newsblock" zur vollen Stunde, welcher aus internationalen, nationalen und lokalen Nachrichten, recherchierten Kurzbeiträgen, Originaltönen, Wetter und Verkehrservice besteht. Der Wortanteil in den Sendestunden liegt zwischen 15 und 25 % und besteht aus einem eigenständig produzierten Programm mit hohem Lokalbezug.
Die Anträge der Party FM NÖ Süd RadiobetriebsgmbH, der Radio Südost Medien GmbH sowie der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Erteilung einer Zulassung wurden im Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Die Anträge der Grazer Stadtradio GmbH auf Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Graz" in eventu Erweiterung des Versorgungsgebietes "Graz" wurden gemäß § 10 Abs 1 Z 2 und 4 PrR-G abgewiesen.
Mit Bescheid des BKS vom 03.06.2003, GZ 611.120/001-BKS/2003, wurde der erstinstanzliche Zulassungsbescheid vollinhatlich bestätigt und die Berufungen abgewiesen. Die Zulassung ist sohin rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“