Die KommAustria hat der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G, iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für den Zeitraum vom 25.12.2023 bis zum 10.03.2024 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Wiener Eistraum“ und deren Vorveranstaltung „Eistraum am Wiener Christkindlmarkt“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA