Der Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH vom 10.10.2018 auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „ATV – Das Magazin“ an die Stadtwerke Judenburg AG wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat die von der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 12.08.2022, W157 2213446-1/59E, als unbegründet abgewiesen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“