Der Antrag der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH vom 10.10.2018 auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „ATV – Das Magazin“ an die Stadtwerke Judenburg AG wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das BVwG hat die von der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktionen GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 12.08.2022, W157 2213446-1/59E, als unbegründet abgewiesen.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA