Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innergebirg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten
1.a. „BRAMBERG WILDKOGEL (Wildkogel) 100,1 MHz“,
1.b. „GOLLING (Haarberg) 100,1 MHz“,
1.c. „S MICHAEL LUNG 2 (Aineck) 100,1 MHz“,
1.d. „SCHLADMING 7 (Planai) 100,1 MHz“,
1.e. „SCHWARZACH PG (Gern) 100,1 MHz“,
1.f. „ZELL AM SEE 3 (Lechnereck) 100,1 MHz“ und
2. „SAALFELDEN 4 (Pabing Mobilfunkmast) 100,5 MHz“
umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen die Bezirke Hallein, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg im Bundesland Salzburg sowie den Raum Schladming im steirischen Ennstal.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“