Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innergebirg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten
1.a. „BRAMBERG WILDKOGEL (Wildkogel) 100,1 MHz“,
1.b. „GOLLING (Haarberg) 100,1 MHz“,
1.c. „S MICHAEL LUNG 2 (Aineck) 100,1 MHz“,
1.d. „SCHLADMING 7 (Planai) 100,1 MHz“,
1.e. „SCHWARZACH PG (Gern) 100,1 MHz“,
1.f. „ZELL AM SEE 3 (Lechnereck) 100,1 MHz“ und
2. „SAALFELDEN 4 (Pabing Mobilfunkmast) 100,5 MHz“
umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen die Bezirke Hallein, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg im Bundesland Salzburg sowie den Raum Schladming im steirischen Ennstal.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA