• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    22.12.2022
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.960/22-203

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2021

Der Beschuldigte hat als vertretungsbefugtes Organ und somit für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher der VGN Digital GmbH in Taborstraße 1- 3, 1020 Wien, zu verantworten, dass es die VGN Digital GmbH unterlassen hat, bis zum 31.12.2021 bei der KommAustria eine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten vorzunehmen, weil diese die Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen durch die Übertragung sämtlicher Kommanditanteil von DDr. Horst Pirker an der I-MAG Beteiligungs GmbH & Co KG an die I-MAG Beteiligungs GmbH mit Einbringungsvertrag vom 24.09.2021 sowie das Erlöschen der I-MAG Beteiligungs GmbH & Co KG und die Gesamtrechtnachfolge der I-MAG Beteiligungs GmbH nach der I-MAG Beteiligungs GmbH & Co KG im Wege der Anwachsung gemäß § 142 UGB, nicht bekanntgegeben hat.

Die Strafverfügung rechtskräftig.

Hinweis: Das Format der veröffentlichten Strafverfügung entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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