Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie der Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von bundesweiten terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2022 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung MUX D/E/F 2022 – MUX-AG-V MUX D/E/F 2022) vom 15.06.2022, KOA 4.000/22-006, die Zulassung zum Betrieb der bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX E“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 17.05.2023, KOA 4.260/23-007, berichtigt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“