• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.03.2021
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/21-003

Standortänderung betreffend die Funkanlagen „WARTH 88,2 MHz“, „WARTH 91,1 MHz“ und WARTH 95,0 MHz“

Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die dem ORF zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2016, KOA 1.800/16-005, erteilte Sendebewilligung hinsichtlich der UKW-Sendeanlage „WARTH“ dahingehend geändert, dass der ORF nunmehr zur Errichtung und zum Betrieb der in den geänderten technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen „WARTH 88,2 MHz“, „WARTH 91,1 MHz“ und WARTH 95,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von zehn Jahren berechtigt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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