Die KommAustria hat der Stadtgemeinde Imst gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung von der Region "Tiroler Oberland" (MUX-C - "Tiroler Oberland") für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
LANDECK 1 (Krahberg) Kanal 34
Eine fernmelderechtliche Bewilligung der darüber hinaus beantragten Funkanlagen „IMST 4 (Plattenrain) Kanal 34“, „KAPPL (Dias) Kanal 34“ und „GALTUER (Birkenhahnbahn) Kanal 34“ kann erst nach Abschluss des internationalen Koordinierungsverfahrens erfolgen und wurde einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA