Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie im technischen Anlageblatt ersichtlich (Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA