Auf Antrag der Stadtwerke Judenburg AG wurde gemäß § § 25 Abs. 2 Z 10 PrTV-G iVm § 23 Abs 3 Z 3 PrTV-G und § 2 Abs. 2 Z 6
lit. a bis d MUX-AG-V 2007 das nachstehende Programmbouquet genehmigt:
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA