Über Anzeige der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.05.2012, KOA 4.230/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.11.2013, KOA 4.230/13-002, erteilten Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung der Bezirke Perg und Amstetten umfasst („MUX C – Strudengau“), wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit Wegfall des vom Verein „blue-danube.tv – Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung“ veranstalteten Programms „Diaspora TV“ mit 31.12.2015 und Aufnahme des von der COLESNICOV TV, Film, Fernsehproduktion KG veranstalteten Programms „Diaspora TV“ ab 01.01.2016 den Grundsätzen der §§ 24 Abs. 1 und 2 sowie 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Das genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es ab 01.01.2016 nachfolgende Fernsehprogramme umfasst:
*AUSTRIA24 TV (COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG)
*„Diaspora TV“ (COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG)
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“