Die KommAustria hat über Anzeige der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 20.10.2023, KOA 2.135/23-024, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „kabel eins austria“ über den Satelliten ASTRA 2C, 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, in Standard Definition (SD), welches darüber hinaus in High Definition (HD) über den Satelliten ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder 1.017, 11.464 MHz, Polarisation horizontal, und in SD über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX E“ weiterverbreitet wird, wird gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Fensterprogramms „kabel eins austria“ wie folgt genehmigt:
Im Rahmen eines weiteren Programmfensters wird im Zeitraum von 02.11.2023 bis 29.12.2023 eine von Montag bis Freitag zwischen 15:45 und 16:10 Uhr ausgestrahlte, zehnminütige Nachrichtensendung des deutschen Mantelprogramms „kabel eins“ überblendet. Im Fensterprogramm wird während dieser Überblendung die ca. fünfminütige Sendung „KlimaheldInnen“ sowie die ca. fünfminütige Nachrichtensendung „kabel eins austria AKTUELL“ ausgestrahlt. Die tägliche Programmdauer beträgt in diesem Zeitraum Montag bis Freitag durchschnittlich ca. 70 Minuten. Am 08.12.2023, 25.12.2023 sowie am 26.12.2023 wird die Nachrichtensendung im deutschen Mantelprogramm „kabel eins“ nicht überblendet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA