Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen Gesellschaft m.b.H. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „KULT1“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 27.11.2018, KOA 4.218/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Kärnten“) für die Dauer von zehn Jahren ab dem 18.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA