Dem Verein Festival der Regionen (Ottensheim) für die Dauer von 02.06.2001 bis zum 30.06.2001 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ereignishörfunk) unter Nutzung der Frequenz 107,30 MHz zur Verbreitung eines Programms, welches im Rahmen des Festivals der Regionen konzipiert wird, wonach eine Radioshow, lokale Musikprogramme mit Einspielungen von Ankündigungen und einzelnen Beiträgen gesendet werden, erteilt. Die Zulassung ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“