Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH wird dieser gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Weiterverbreitung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zugelassenen Fernsehprogramms über die der Stadtgemeinde Imst mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2008, KOA4.226/08-001, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Tiroler Oberland“ genehmigt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“