Über Anzeige der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, erteilten Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile des Bundeslandes Kärnten („MUX C- Zentralraum Kärnten“) umfasst, wird das mit Spruchpunkt 4.3.1. dieses Bescheides genehmigte Programmbouquet gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, iVm § 2 Abs. 2 Z 6 lit. a bis d MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung 2007 dahingehend geändert, dass es nunmehr zusätzlich das Fernsehprogramm „KT1“ (KT1 Privatfernsehen GmbH) umfasst.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“