Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung zentraler Teile des Bundeslandes Kärnten (MUX-C - "Zentralraum Kärnten") für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
B KLEINKIRCHHEIM 2 (Maibrunnbahn Bergstation) Kanal 44
SPITTAL DRAU 1 (Goldeck) Kanal 44
VILLACH 3 (Gerlitzen Bergstation) Kanal 44
KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) Kanal 44
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G