Der Meine Welle Wels Privatradio GmbH i.G. wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wels 98,3 MHz" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm umfasst ein bis auf die nationalen und die Weltnachrichten eigengestaltetes 24-Stunden Vollprogramm mit einem vorwiegend auf volkstümliche Schlager und Schlager allgemein abstellenden Musikformat, mit besonderem Schwerpunkt auf deutschsprachigen und österreichischen Titeln. Der Wortanteil umfasst unter anderem regelmäßige Lokalnachrichten, Berichte über das Leben in Wels, sowie Wetter- und Verkehrsinformationen. Kernzielgruppe sind Personen ab dreißig Jahren.
Der Antrag der Lokalradio Wels GmbH. i.G. wurde mangels Rechtspersönlichkeit im Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen, die Anträge der
Savio Media GmbH i.G. und der Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH wegen unzulässiger Überschneidung von Versorgungsgebieten nach § 9 Abs 1 PrR-G abgewiesen. Die Anträge der übrigen Parteien wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 1.7.2003, GZ 611.077/001-BKS/2003, die Berufungen gegen diesen Bescheid abgewiesen und ihn vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA