1. Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 05.05.2023 im Hörfunkprogramm Ö1 im Rahmen der Sendung "Ö1 Mittagsjournal" um ca. 12:41 Uhr ausgestrahlten sowie anschließend für die Dauer von sieben Tagen unter http://sound.orf.at und http://oe1.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel "Deutschland: Wackelt das Benko-Imperium?" gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G soweit sie sich gegen die unterbliebene Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme zum Vorwurf eines intransparenten Geschäftsmodells richtet, Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF dadurch die Bestimmung des § 4 Abs. 5 Z 1 und 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“