• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    11.07.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt
  • GZ
    KOA 1.960/24-176

Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG, gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass der Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „www.auf1.tv“ § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass für das Jahr 2023 bis zum 31.12.2023 keine Aktualisierung und Übermittlung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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