Die KommAustria hat der LT 1 Privatfernsehen GmbH als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung für die Versorgung weiter Teile des Bundeslandes Oberösterreich gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX C erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX C gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009) wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
LINZ 1 (Lichtenberg) Kanal 51
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“