• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    15.12.2009
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    LT 1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.215/09-003

Fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX C

Die KommAustria hat der LT 1 Privatfernsehen GmbH als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung für die Versorgung weiter Teile des Bundeslandes Oberösterreich gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX C erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX C gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009) wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
LINZ 1 (Lichtenberg) Kanal 51
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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