Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH für den Zeitraum von Montag 16.12.2013, 0:00 Uhr, bis Dienstag 17.12.2013, 24:00 Uhr gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen über die Funkanlage WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz erteilt .
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA