Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH für den Zeitraum von Montag 16.12.2013, 0:00 Uhr, bis Dienstag 17.12.2013, 24:00 Uhr gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen über die Funkanlage WIEN INNERE STADT, Standort Donaukanal, Frequenz 99,5 MHz erteilt .
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“