• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    08.11.2006
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/06-079

Ausbau der bundesweiten Zulassung von "KRONEHIT" um Steyr 92,2 MHz

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „STEYR 3 - Steyrwerke 92,2 MHz“ ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Privatradio Arabella GmbH & Co KG wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen