Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „STEYR 3 - Steyrwerke 92,2 MHz“ ausgebaut. Die entgegenstehenden Anträge der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. und der Privatradio Arabella GmbH & Co KG wurden wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA