Mit dem Bescheid KOA 1.372/02-22 wurde die Übertragungskapazität "Perg 101,0 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der Welle 1 Linz Radio GmbH zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Linz 92,6 MHz" zugeordnet. Eine Ausschreibung gemäß § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung zurückgezogen wurde.
Der Name des Versorgungsgebietes wurde mit Bescheid KOA 1.372/02-26 auf "Linz und Bezirk Perg" neu festgesetzt.
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA