Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) im Zeitraum 25.04.2018 bis 25.05.2018 für die Dauer von einer Woche die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Telefriuli“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.05.2016, KOA 4.218/16-006, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF