Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) im Zeitraum 25.04.2018 bis 25.05.2018 für die Dauer von einer Woche die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Telefriuli“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.05.2016, KOA 4.218/16-006, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C – Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA