Die KommAustria hat auf Antrag der Lokalradio Innsbruck Gesellschaft mbH vom 09.11.2020 gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die für die der Zulassung der Antragstellerin mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2015, KOA 1.544/15-007, zugeordnete Übertragungskapazität „INNSBRUCK 3 (Natterer Boden) 92,9 MHz“ erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb dieser Funkanlage dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes und die Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“