• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.12.2015
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Verein Radio Maria Österreich - Der Sender mit Sendung
  • GZ
    KOA 1.300/15-002

Bewilligung einer fernmelderechtlichen Änderung

Auf Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „TATTENDORF (Raiffeisen Silo) 93,4 MHz“ dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden lokalen RDS-PI Codes nunmehr der überregionale RDS-PI Code „A3DD (hex)“ wie im technischen Anlageblatt ersichtlich (Zeile 18 des technischen Anlageblattes) vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen