Die KommAustria hat über Anzeige der A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.08.2016, KOA 2.135/16-005, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „oe24 TV“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms im SD-Format über die Multiplex-Plattform „MUX C – Großraum Linz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) beginnend mit 25.12.2018 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“