Die KommAustria hat über Anzeige der kanal3 Regionalfernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 01.07.2019, KOA 4.434/19-012, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „kanal3“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmgattung bzw. -dauer genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“