Die KommAustria hat über Anzeige der kanal3 Regionalfernseh GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 01.07.2019, KOA 4.434/19-012, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „kanal3“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmgattung bzw. -dauer genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA