Das für die Beantragung von öffentlichen Kurzrufnummern für Telefonauskunftsdienste verplichtende Realisierungskonzept muss hier mittels Anhang oder im Feld "Ergänzende Angaben" angeführt werden.
Weiters können gegebenenfalls auch ergänzende Angaben zum Antrag übermittelt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, auch diese Angaben direkt im Feld "Ergänzende Angaben" anzuführen.