Die Rechtsgrundlage für die KI-Servicestelle bilden § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024).
Die in der RTR eingerichtete Servicestelle für Künstliche Intelligenz dient als Ansprechpartner und Informationshub einer breiten Öffentlichkeit zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen rund um regulatorische Rahmenbedingungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Aspekten im Hinblick auf Cybersecurity, Datenökonomie und deren Einsatz im Medienbereich.
Unser Informationsangebot wird laufend erweitert und ist, soweit nicht anders angegeben, unter CC BY 4.0 frei lizenziert. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Am Ende der Seite finden Sie die Möglichkeit, sich für einen eigenen RTR-KI-Newsletter anzumelden. Außerdem finden sie dort die Links zu unserem Social Media-Auftritt, wo wir ebenfalls Informationen teilen.
Die EU zählt mit dem AI Act weltweit zu den Vorreitern in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Der AI Act sorgt für einen sicheren Einsatz von KI-Systemen, schafft durch einen klaren Rechtsrahmen Investitionssicherheit und stärkt damit Forschung, Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen.
Allgemeines zum AI Act Zeitplan FAQDer AI Act deckt viele unterschiedliche Aspekte ab. Zu diesen bietet die KI-Servicestelle untenstehend Übersichten und weitere Hilfestellungen an. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Die KI-Servicestelle ist eine von mehreren Initiativen, die das österreichische KI-Ökosystem unterstützt. Auf folgender Seite bieten wir einen Überblick über weitere Initiativen, die Informationen zu KI bereitstellen.
Projekte & InitiativenMehrere internationale Organisationen beschäftigen sich mit Künstlicher Intelligenz. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengetragen.
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Telefon: +43 1 58058-0
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