Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führt gemäß den Bestimmungen der §§ 34 Abs. 4, 34a Abs. 3 iVm. 34 Abs. 4, 35 Abs. 4, § 35a Abs. 2 iVm. § 35 Abs. 4 KommAustria-Gesetz (KOG) sowie § 8 Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen (KoPl-G) iVm. § 35 Abs. 4 KOG im Zeitraum 14.11.2022 bis 28.11.2022 (12:00 Uhr) ein Konsultationsverfahren zu ihrem Budget 2023 für die Bereiche Medien-Regulierung, Aufsicht über Video-SharingPlattformen, Aufsicht über Kommunikationsplattformen, Telekom-Regulierung und Post-Regulierung durch.
Erratum hinsichtlich Tabelle 14 im Konsultationsdokument: 14.11.2022 15:40 Uhr
Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 28. November 2022 (12:00 Uhr, einlangend) mit dem Betreff/Kennwort „Stellungnahme zum Budget 2023“ an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich
Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR veröffentlicht.