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Erwartete Umsätze und Aufwendungen 2017

BrancheMedienTelekommunikationPost
erwarteter branchenspezifischer Aufwand2.673.157
4.671.095
432.997
erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz473.107.463
4.166.901.996
1.925.046.933

Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 262,- Telekommunikation EUR 335,- Post EUR 335,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 28.02.2017 in der RTR-GmbH eingelangt sind.


Medien

Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien beträgt für das Jahr 2017 TEUR 4.274. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 1.601. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.673. Der Schwellenwert von EUR 262,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 46.370,-.

Telekommunikation

Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2017 TEUR 7.675. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 3.004. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 4.671. Der Schwellenwert von EUR 335,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 298.840,-.

Post

Der von der RTR-GmbH budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2017 TEUR 649. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 216. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 433. Der Schwellenwert von EUR 335,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.489.365,-.

 

Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).

Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der elektronischen Signatur nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.

Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.