Branche | erwarteter branchenspezifischer Aufwand | erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz |
---|---|---|
Medien | 2.767.971 | 457.540.141 |
Kommunikationsplattformen | 156.303 | 259.825.079 |
Video Sharing Plattformen | 61.919* | ** |
Telekommunikation | 5.593.746 | 4.780.656.867 |
Post | 520.891 | 2.371.083.604 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 278,- / Kommunikationsplattformen 278,- / Telekommunikation EUR 355,- / Post EUR 355,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 25.02.2021 in der RTR eingelangt sind.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz beträgt für das Jahr 2021 TEUR 5.068. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 2.300. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 2.768. Der Schwellenwert von EUR 278,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 45.953,-.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz beträgt für das Jahr 2021 TEUR 236. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 8 Abs. 3 KoPl-G beträgt TEUR 80. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 156. Der Schwellenwert von EUR 278,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 462.124.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt für das Jahr 2021 TEUR 192. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1KOG beträgt TEUR 65. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von EUR 127.256.
*Korrektur des erwarteten Aufwandes anhand der Forecastdaten am 06.12.2021.
**Die Daten stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2021 TEUR 8.375. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 2.781. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 5.594. Der Schwellenwert von EUR 355,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 303.398,-.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2021 TEUR 753. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 232. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 521. Der Schwellenwert von EUR 355,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.615.952,-.
Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).
Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.