Branche | erwarteter branchenspezifischer Aufwand | erwarteter branchenspezifischer Gesamtumsatz |
---|---|---|
Medien | 3.246.452 | 503.585.729 |
Kommunikationsplattformen | 119.007 | 360.111.255 |
Video Sharing Plattformen | 0 | 8.464 |
Telekommunikation | 6.591.827 | 5.177.017.981 |
Post | 605.444 | 2.758.258.852 |
Bei den hier veröffentlichten branchenspezifischen Gesamtumsätzen handelt es sich um übermittelte Planwerte und Schätzungen der Unternehmen, deren finanzierungsbeitragspflichtige Umsätze über dem jeweiligen Schwellenwert (Medien EUR 311,- / Kommunikationsplattformen 311,- / Video Sharing Plattformen 311.- / Telekommunikation EUR 396,- / Post EUR 396,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr) liegen. Die Gesamtumsätze wurden aufgrund der Informationen berechnet, die bis zum 24.02.2023 in der RTR eingelangt sind.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz beträgt für das Jahr 2023 TEUR 5.814. Dieser Betrag versteht sich exklusive ORF-Prüfungsgebühr, deren Kosten vom ORF getragen werden. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 2.512 sowie nach § 20a KOG TEUR 56. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 3.246. Der Schwellenwert von EUR 311,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 48.242,-.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz beträgt für das Jahr 2023 TEUR 208. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 8 Abs. 3 KoPl-G beträgt TEUR 89. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 119. Der Schwellenwert von EUR 311,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 941.076,-.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Medien für die Tätigkeiten nach dem KommAustria-Gesetz und AMD-G beträgt für das Jahr 2023 TEUR 72. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 35a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 72. Somit verbleibt kein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation beträgt für das Jahr 2023 TEUR 9.694. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34 Abs. 1 KOG beträgt TEUR 3.102. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 6.592. Der Schwellenwert von EUR 396,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 311.006,-.
Der von der RTR budgetierte und vom Aufsichtsrat genehmigte Aufwand des Fachbereichs Post beträgt für das Jahr 2023 TEUR 864. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach § 34a Abs. 1 KOG beträgt TEUR 259. Somit verbleibt ein aus Finanzierungsbeiträgen zu bestreitender Aufwand von TEUR 605. Der Schwellenwert von EUR 396,- Finanzierungsbeitrag pro Jahr entspricht einem Jahresumsatz in der Höhe von EUR 1.804.082,-.
Basierend auf den hier veröffentlichten Werten erhalten die Unternehmen Vorschreibungen zum Finanzierungsbeitrag. Nach Vorliegen des tatsächlichen Aufwandes und des tatsächlichen Gesamtumsatzes (diese werden im Folgejahr festgestellt) erhalten die Unternehmen eine Endabrechnung (Gutschrift oder Nachforderung).
Im oben angeführten geschätzten branchenspezifischen Aufwand des Fachbereichs Telekommunikation und Post sind die Aufwendungen für den Bereich der Aufgaben der Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste sowie für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzsicherheitsbeirat nicht enthalten, da sie aus Zuschüssen der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Da auch die Verwaltungskosten des Fernsehfonds Austria, des Digitalisierungsfonds, des Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks, des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks und des Fonds zur Förderung der Digitalen Transformation gesondert finanziert werden, ist der geschätzte branchenspezifische Aufwand für den Fachbereich Medien ohne die für die Fonds budgetierten Verwaltungsaufwendungen dargestellt.