Kontaktstelle für Hostingdiensteanbieter

Ausschnitt einer Computertastatur. Auf einer Taste ist ein Fadenkreuz abgebildet, auf einer anderen die Worte

Hinweis

Die RTR-GmbH bietet kein allgemeines Meldeportal für terroristische und illegale Inhalte an. Die hier eingerichtete Kontaktstelle ist ausschließlich für Hostingdiensteanbieter vorgesehen.

Haben Sie Kenntnis über terroristische Inhalte können Sie diese bei der Dírektion für Staatsschutz und Nachrichtendienst eingerichteten Meldestelle Extremismus und Terrorismus melden.

Zur Beantwortung von Fragen bzw. Rückmeldungen im Zusammenhang mit erlassenen Entfernungsanordnungen wurde für die Hostingdiensteanbieter sowie betroffenen Inhalteanbietern die folgende E-Mail Adresse bei der RTR-GmbH eingerichtet:

Verfügen Hostingdiensteanbieter über Kenntnisse über terroristische Inhalte mit einer unmittelbaren Bedrohung von Leben, sind sie nach Art. 14 Abs. 5 TCO-VO verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des betreffenden EU-Mitgliedstaats zu informieren. Für den Fall, dass der betreffende Mitgliedstaat nicht festgestellt werden kann, hat der Hostingdiensteanbieter Europol und die für ihn zuständige Kontaktstelle zu informieren.

Der Hostingdiensteanbieter hat die KommAustria unverzüglich nach Entfernung oder Sperrung der terroristischen Inhalte unter Verwendung des Formulars in Anhang II der TCO-VO (S. 28 und 29) zu informieren. Das Formular ist an die oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln.

Kann der Hostingdiensteanbieter der Entfernungsanordnung nicht nachkommen, so teilt er dies der KommAustria unverzüglich unter Verwendung des Formulars in Anhang III der TCO-VO (S. 30 und 31) mit. Das Formular ist an die oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln.

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Die häufigsten Fragen

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